23. Aug. 1690. 40
Durchleüchtigster Großmächtiger
Churfürst,
Gnädigster Churfürst, und Herr, Alß Ew. Churf. Durch: Uns gnädigst befehlen laßen, daß wir zu erweiterung uns mehrer Logementer halber bey der hiesigen Müntz, dem Müntz Rath Ungeldern und auch dem Mechanico andeuten solten, ihre Logementer deßhalb zu reümen, und daß inzwischen gedachter Ungelder ein anders beziehen, dem Mechanico aber eine gewißen Miethe aus den Müntzgeldern gegeben, und hingegen der Reise Apotheker Memmert das seinige einhaben, solte; So haben wir Ew. Churf. Durch: gnädigsten Befehl zu unterthänigster Folge nachgelebet.
Es hat aber der Müntz Rath Ungelder vorgeschützet, daß er in seinem Logement